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Generalagentur der Versicherungskammer Bayern
Hilmar Heene
Kuhgasse 2
86720 Nördlingen

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Brandschutz ist ein Kinderspiel
Unsere Kleine Löschmeister-App sorgt für mehr Sicherheit und macht riesig Spaß. Eure Kinder lernen spielerisch den Feuerwehralltag kennen und ganz nebenbei, wie sie sich bei einem Brand richtig verhalten. Sobald der goldene Feuerwehrhelm im Spiel freigeschaltet wurde könnt Ihr Euch Eure Urkunde und Euren Feuerwehrhelm bei uns abholen!
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Schöne Zähne ohne hohe Kosten

 

Gesunde, schöne Zähne sind ein Stück positives Lebensgefühl und als optische Visitenkarte in unserer heutigen Gesellschaft eine Menge wert. Wie viel genau, sieht man allerdings oft erst auf der Zahnarztrechnung, die bei einer modernen Zahnversorgung ganz erheblich ausfallen kann. Davor kann sich die ganze Familie sinnvoll schützen.

 

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt von den Kosten nur den Teil, der einer einfachen Standardversorgung entspricht, bei Zahnersatz selbst davon nur einen Teilbetrag. Den stolzen Rest dürfen Sie aus der eigenen Tasche bezahlen.

 

Der private Ergänzungstarif „ZahnPRIVAT“ der Versicherungskammer Bayern bietet überdurchschnittliche Leistungen bei Zahnbehandlung, Zahnersatz, Prophylaxe und sogar für Parodontose sowie Wurzelbehandlung – und damit besten Versicherungsschutz. Sein breites Leistungsspektrum ergänzt die Standardleistungen der GKV. „ZahnPRIVAT“ erstattet die Kosten auch ohne Vorleistung der GKV, und zwar bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ). Das heißt, der Kunde kann sich wie ein Privatpatient behandeln lassen und dabei neueste medizinische Verfahren in Anspruch nehmen – zum Beispiel Parodontose-Behandlung auch mittels Periochip, Röntgenaufnahmen auch mit digitaler Volumentomographie (DVT) und Schmerzausschaltung auch durch Analogsedierung.

Der Tarif reduziert den Eigenanteil um 50 Prozent im Tarif „ZahnPRIVAT Kompakt“ und um 70 Prozent im Tarif „ZahnPRIVAT Optimal“. Im Top-Tarif „ZahnPRIVAT Premium“ sind es sogar 90 Prozent; zudem bietet er Leistungen für Kieferorthopädie bis zum 19. Lebensjahr – dafür zahlt die GKV generell nur bei schweren Zahnfehlstellungen und nur bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Geburtstag.

Der Schutz lässt sich also ganz individuell auf die persönlichen Bedürfnisse und die aktuelle Lebenssituation jedes Familienmitglieds abstimmen.

Es gelten keine generellen Erstattungsobergrenzen und keine Wartezeiten. Die Risikoprüfung umfasst nur wenige, einfache Gesundheitsfragen.

Die Beiträge sind ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert und deshalb besonders attraktiv für jüngere Menschen. Der Versicherte kommt mit Erreichen des Alters 20, 30, 40, 50 und 60 in die jeweils nächste Beitragsstufe.

 

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