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Generalagentur der Versicherungskammer Bayern
Hilmar Heene
Kuhgasse 2
86720 Nördlingen

Telefon: 09081/8057140
Telefax: 09081/8057141
www.heene-versicherungen.de
info(ät)heene-versicherungen.de

Brandschutz ist ein Kinderspiel
Unsere Kleine Löschmeister-App sorgt für mehr Sicherheit und macht riesig Spaß. Eure Kinder lernen spielerisch den Feuerwehralltag kennen und ganz nebenbei, wie sie sich bei einem Brand richtig verhalten. Sobald der goldene Feuerwehrhelm im Spiel freigeschaltet wurde könnt Ihr Euch Eure Urkunde und Euren Feuerwehrhelm bei uns abholen!
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bauherrenrechtsschutzbauherrenrechtsschutzSie sind der Ansicht, wer eine Immobilie baut, kauft, umbaut oder saniert, sollte besser einen Anwalt an seiner Seite haben? Sie haben Glück, denn mit dem Bauherren-Rechts­schutz haben Sie genau das – immer dann, wenn Sie Hilfe brauchen!
Er gewährleistet bei Planung, Erwerb, Errichtung oder Sanierung einer privat genutzten Immobilie den optimalen Schutz Ihrer Rechte.

Ihre wichtigsten Vorteile auf einen Blick

  • Rechts­schutz im Vertrags- und Sachen­recht
  • MEINRECHT - Rechtsservice von A bis Z in allen Fragen
  • Versicherungs­summe: 100.000 € pro Rechts­schutz­fall
  • Nur 250 € Selbst­beteiligung
  • Keine Warte­zeit
  • In Verbindung mit einer Finanzierung oder einer ausgewählten Versicherung rund um Ihr Bauvorhaben

Versicherte Personen

  • Versicherungsnehmer als Eigentümer einer privaten Wohneinheit oder als Bauherr einer privaten Baumaßnahme. In aller Regel ist der Versicherungsnehmer auch der Kreditnehmer.

Versicherte Objekte

  • Der Schutz gilt für privat genutzte Objekte in Deutschland
  • Einfamilienhaus inkl. Einliegerwohnung
  • Mehrfamilienhäuser mit bis zu vier Wohneinheiten
  • Eigentumswohnungen
  • Ferienwohnung, Ferienhaus
  • Selbstnutzung ist keine Voraussetzung
  • inkl. jeweils Garage und Anbau

Was ist versichert?

Beim Bauen, Kaufen und Sanieren kann einiges schiefgehen. Bauherren bieten wir Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverträgen und dinglichen Rechten. Zusätzlich besteht auch Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit

  • dem Erwerb eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstücks
  • der Planung oder Errichtung von Gebäuden oder Gebäudeteilen sowie sonstiger baulicher Anlagen, die sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befinden oder die dieser zu erwerben beabsichtigt
  • Bauträgergeschäft

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